§1 Allgemeine Hausordnung in allen Apartments
- Rauchen verboten
- Haustiere verboten
- Partys verboten
- Zimmerlautstärke ab 22:00 Uhr
- ehrliche Angabe der Anzahl der Gäste
Sollten dem Vermieter Kosten durch Nichteinhaltung o.g. Punkte entstehen, werden diese dem Mieter voll in Rechnung gestellt. Des Weiteren darf der Vermieter die Mieter sofort des Apartments verweisen.
§2 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts auffallen oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Nicht gemeldete Mängel und Beschädigungen werden automatisch dem Mieter zugeschrieben und sind zu unverzüglich zu ersetzten/reparieren bzw. zu bezahlen. Der Vermieter kann alternativ die Kaution (wenn verlangt) einbehalten und die Mängel beseitigen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
§3 Stornierung / Aufenthaltsabbruch / Zahlungsverzug
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung/Stornierung/vorzeitiger Abbruch
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er, je nach Kündigung/Anzeige zur Zahlung der o.g. Mietpreise verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich oder telefonisch erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
(5) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 3 Tage (lt. Zahlziel in Rechnung) in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.